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Ganztagsschule

 

Ganztagsschulen bieten einen rhythmisierten Tagesablauf mit vielfältigen, anspruchsvollen Angeboten und ein abwechslungsreiches Lernumfeld mit viel Raum für die individuelle Förderung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers.

Auch die stärkere Öffnung der Schulen hin zur Gesellschaft und die Einbindung außerschulischer Partner spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Das Ganztagsschulangebot findet an drei oder vier Wochentagen statt.

Alle Ganztagsschulen bieten ein Mittagessen an.

Doch nicht nur aus pädagogischer Sicht leisten Ganztagsschulen einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit. Ganztagsangebote wirken sich auch positiv auf die Familie und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler aus. Nicht zuletzt fördern sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Land baut das Netz der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg weiter aus. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot in erreichbarer Nähe.

Es gibt unterschiedliche Formen der Ganztagsschule:

Grundschule

Ganztagsschulen mit einem Bildungsangebot, das über den Schultag hinweg zwischen Lernphasen und Entspannungsphasen abwechselt, besteht an zahlreichen Grundschulen und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Ganztagsschulen können sowohl in verbindlicher Form als auch in Wahlform eingerichtet werden.

Ein Ganztagsangebot besteht an drei oder vier Tagen mit täglich sieben oder acht Zeitstunden für die gesamte Schule. In der verbindlichen Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil.

In der Wahlform besteht an der Schule die Möglichkeit der Teilnahme am Ganztagsbetrieb.

Die Anmeldung zur Ganztagsschule umfasst in der Regel ein Schuljahr.

Klassen 5 bis 10 an den weiterführenden Schulen

  • Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung

Haupt- und Werkrealschulen, die ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag unter erschwerten Bedingungen erfüllen, können Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung einrichten.
Diese Art der Ganztagsschule ermöglicht einen durchstrukturierten Aufenthalt von täglich mindestens acht Zeitstunden an mindestens vier Wochentagen. Alle Schülerinnen und Schüler oder mindestens eine Klasse nehmen am Ganztagesbetrieb teil.

  • Ganztagsschule in offener Angebotsform

Die Ganztagsschule in offener Angebotsform kann in den Klassen 5-10 der weiterführenden allgemein bildenden Schulen (mit Ausnahme der Gemeinschaftsschulen) eingerichtet werden. Die Ganztagsschule in dieser Form bietet einen Schultag von täglich mindestens sieben Zeitstunden an vier Wochentagen.

Im Unterschied zur Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung können bei einer offenen Ganztagsschule die Eltern wählen, ob ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnehmen soll. Die Wahl ist jedoch in der Regel für ein Schuljahr verbindlich.

  • Ganztagsschule in verbindlicher Form

Alle Gemeinschaftsschulen sind verbindliche Ganztagsschulen mit einem Zeitrahmen von vier oder drei Tagen à acht Zeitstunden. Der Ganztagsbetrieb ist wesentlicher pädagogischer Bestandteil der Schulart Gemeinschaftsschule und bietet so den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit zum Lernen. Die Schulpflicht bezieht sich daher auch auf den Ganztagsbetrieb.

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

Die SBBZ mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung sind Ganztagsschulen.

SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen können in der Grundstufe wie die Grundschulen ein Ganztagsangebot einrichten (siehe oben unter "Grundschule").

Eine Reihe von SBBZ Lernen haben am Nachmittag "Ergänzende Angebote" eingerichtet.

Die SBBZ mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind Halbtagsschulen und werden in der Regel als Schulen am Heim geführt. Die Hilfen zur Erziehung finden bei teil- oder vollstationärer Unterbringung ergänzend am Nachmittag statt.

Der schulische Rahmen der SBBZ mit Förderschwerpunkt Sprache wird wegen zum Teil langer An- und Abfahrtswege in engem Zusammenwirken der Beteiligten festgelegt.

 

Vertiefende Informationen

  
  • Weitere Informationen zum Ganztagsschulprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums.
 

Rechtsgrundlage

 

Schulgesetz BW:

  • § 8 a Gemeinschaftsschule
  • § 4a Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen
 

Freigabevermerk

 

08.08.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg