Dienstleistungen
Eine Karteikartenabschrift beantragen
Sie können sich über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erstellen lassen.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.
Die Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist.
Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein.
Zwei Beispiele, wann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort eine Karteikartenabschrift benötigt:
- Sie wollen Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen
- Ihr Papierführerschein ist verloren gegangen, und Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Voraussetzungen
Ihr Papierführerschein wurde nicht von der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort ausgestellt.
Verfahrensablauf
Sie können die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, die den Papierführerschein ausgestellt hat.
Der Antrag kann in der Regel formlos erfolgen, beispielsweise durch Brief oder E-Mail. Soweit die zuständige Behörde für die Beantragung der Karteikartenabschrift bereits einen Online-Antrag anbietet, kann dieser über den Link genutzt werden.
Die Karteikartenabschrift wird im Regelfall direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.
Fristen
keine
Unterlagen
- Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort, an dem der Papierführerschein ausgestellt worden ist.
- Angaben zum Papierführerschein: Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
- Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
- Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift
Kosten
Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV):
- § 25 Ausfertigung des Führerscheins
Zuständigkeit
die Fahrerlaubnisbehörde, welche den Papierführerschein ausgestellt hat
Vertiefende Informationen
Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland - Kraftfahrt-Bundesamt
Freigabevermerk
08.11.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg