Gemeinde Aktuell
Fischereischein beantragen
Der Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald hat die Zuständigkeit für die Beantragung von Fischereischeinen mit Wirkung vom 01.04.2024 auf die Gemeinde rückübertragen. Das heißt, dass ab sorfort die Fischreischeine nicht mehr beim Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald sondern auf den Rathäusern beantragt werden.
Folgende Dokumente werden bei der Beantragung des Fischereischeins benötigt:
Erstantrag Fischereischein:
- Zertifikat über die bestandene Fischerprüfung
- Personalausweis
- Lichtbild
Verlängerung Fischereischein:
- Fischreischein
Jugendfischereischein (ab 10 Jahren möglich):
- Personalausweis
- Lichtbild
Kostenüberischt:
Verwaltungsgebühren – einmalig
Fischereischein 22,00 €
Jugendfischreischein 10,00 €
Fischereiabgabe je nach gewünschter Gültigkeitsdauer
1 Jahr 12,00 €
5 Jahre 60,00 €
10 Jahre 120,00 €
Für einen Jugendfischereischein ist keine Fischereibagabe fällig.