Gemeinde Aktuell
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz – Übermittlungssperren im Melderegister
Es besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung oder Übermittlung der persönlichen Daten an verschiedene Stellen zu widersprechen.
Dies betrifft die Veröffentlichung und Übermittlung an:
- das Staatsministerium Baden-Württemberg zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene nach § 50 Abs. 5 BMG
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach § 42 Abs. 3 BMG (gilt nur für Familienangehörige, deren Mitglieder nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören)
- Adressbuchverlage über Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) nach § 50 Abs. 5 BMG
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre kann beim Bürgermeisteramt Durlangen - Einwohnermeldeamt beantragt werden. Die Sperre gilt bis auf Widerruf.
Wegfall der Übermittlungssperre an die Bundeswehr ab 1. Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes in Kraft getreten. Mit dieser gesetzlichen Änderung wurde die bisher bestehende Möglichkeit aufgehoben, der Datenübermittlung an die Bundeswehr zu widersprechen.
Bislang konnten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Durlangen bei der Meldebehörde der Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Diese Möglichkeit besteht seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr.
Im Zuge der Gesetzesänderung wurde die Aufgabe der Wehrerfassung von den Meldebehörden auf die Bundeswehrverwaltung übertragen. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist nun berechtigt, zum Zweck der Wehrerfassung Daten von Wehrpflichtigen im automatisierten Abrufverfahren gemäß §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes abzurufen und weiterzuverarbeiten.
Alle vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr wurden mit diesem Stichtag gelöscht. Neue Widersprüche oder Anträge auf Übermittlungssperren können nicht mehr gestellt werden.
Weitere Informationen zum neuen Wehrdienst finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Verteidigung.




