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Gemeinde Aktuell

Änderungen im Pass- und Ausweiswesen ab Mai 2025

icon.crdate08.04.2025

Änderungen im Pass- und Ausweiswesen ab Mai 2025

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass ab dem 01. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (auch vorläufige Dokumente) genutzt werden, sprich medienbruchfrei bereitgestellt werden müssen. Ausgedruckte Passbilder werden nicht mehr akzeptiert. Diese Änderung soll Identitätsdiebstahl verhindern, die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen und den Missbrauch durch manipulierte Bilder (sogenanntes Morphing) einschränken.

Sie können weiterhin Ihr Passfoto bei einem Fotodienstleister erstellen lassen. Dieser überträgt es direkt nach der Aufnahme verschlüsselt in eine sichere Cloud. Mittels QR-Code kann die Behörde das Lichtbild aus der Cloud abrufen. Die Bilder in der Cloud dürfen max. 6 Monate gespeichert werden, Kosten für das Lichtbild sind beim Fotodienstleister direkt zu erfragen. Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben bis jetzt die Drogeriemarktkette dm und der Fotoverband RingFoto eine Zertifizierung beantragt. Der Cloud-Lösung des Fotoverbandes RingFoto können sich die einzelnen Fotostudios anbinden. Unter der privaten Website https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ kann jeder selbständig nach Fotodienstleistern in einer bestimmten Region suchen.